Das SchreckensgesetzGesetz vom 22. Prairial II (10. Juni 1794)Artikel 4. Der Zweck der Einsetzung des Revolutionstribunals ist es, die Feinde des Volkes zu bestrafen. Artikel 5. Feinde des Volkes sind alle diejenigen, die die öffentliche Freiheit durch Gewalt oder List vernichten wollen. Artikel 7. Die Strafe für alle Delikte, deren Aburteilung dem Revolutionstribunal vorbehalten ist, ist der Tod. Artikel 13. Liegen unabhängig von der Zeugenaussage materielle oder moralische Beweise vor, so erübrigt sich die Zeugenvernehmung, es sei denn, diese Formalität erscheint notwendig, um Mitschuldige zu entdecken, oder aus anderen zwingenden im öffentlichen Interesse liegenden Gründen. Artikel 16. Das Gesetz gibt den verleumdeten Patrioten patriotisch gesinnte Geschworene als Verteidiger bei; die Verschwörer erhalten keine Verteidiger. |
Hintergrund: Nachdem dieses Gesetz beschlossen wurde, begann der sechs Wochen anhaltende 'Große Terror'. Täglich wurden allein in Paris bis zu 50 Personen auf der Guillotine hingerichtet. [ zurück zur Dokument-Übersicht ] |
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